Was Sie über die Grundsteuerreform wissen müssen
Die Grundsteuer wurde reformiert. Ab 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben. Der Prozess für die Neuberechnung hat allerdings bereits begonnen: seit dem 1. Januar 2022 berechnen die Finanzämter die Grund-steuer neu.
In diesen Prozess sind auch alle Haus- und Grundbesitzer involviert. Dazu müssen in Deutschland bis Ende 2025 etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Durch die damit verbundene Öffnungsklausel können die einzelnen Bundesländer eigene Berechnungsverfahren anwenden.
Einige wichtige Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf das Eigentum von Grundstücken erhoben wird. Kaum einen Immobilienbesitzer kommt daran vorbei. Sie wird zweimal im jährlich von Ihrer zuständigen Gemeinde erhoben.
Unterschieden wird zwischen drei Arten der Grundsteuer.
Grundsteuer A
Gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke
Grundsteuer B
Gilt für bebaubare und bebaute Grund-stücke und für Gebäude
Grundsteuer C
Gilb ab 2025 auf baureife, unbebaute Grundstücke
Welches Modell gilt ab 2025 für Bayern?
Bayern entschied sich sehr früh, ein eigenes Verfahren anzuwenden und von Bundesmodell abzuweichen. Hier wird ab 2025 ein reines Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer angewendet, wonach die Höhe der Grundsteuer aufgrund von Grundstücks- und Gebäudefläche, der durch einen von der Gemeinde festgelegten Hebesatz und der Nutzung berechnet wird. Der Wert eines Grundstücks und Immobilie spielt dabei keine Rolle.
Kann die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden?
Der Vermieter kann die Grundsteuer im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung anteilig auf den Mieter umlegen, da sie zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt.
Dies ergibt sich aus § 2 der BetrKV in der Grundsteuern auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Voraussetzung für die Umlage ist jedoch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Fehlt dieser Hinweis, ist eine Umlage der Betriebskosten und damit auch der Grundsteuer nicht möglich.
Grundsteuer-Formel:
Einheitswert (ab 2025 Grundstückswert) x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Jahresgrundsteuer
Welche Immobilien und Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?
In manchen Fällen ist es möglich, sich komplett oder teilweise von der Grundsteuer befreien zu lassen.
Das Grundsteuergesetz regelt genau, wer weniger Grundsteuer zahlen muss.
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Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobile, denn die Kosten für die Instandsetzung oder den Erhalt dieser Häuser ist bereits sehr kostenintensiv.
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Vermieter, deren Häuser beispielsweise nach einem Brand oder Wasserschaden leer stehen oder denen daraus Mietausfälle entstehen.
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Wenn ein Mietpreisverfall in der Gemeinde vorliegt oder es durch regionale strukturelle Probleme keine Nachfrage nach Wohnraum gibt.
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Generell befreit von der Grundsteuer sind Bildungseinrichtungen, wissenschaftliche Einrichtungen und Krankenhäuser
Kurz und knapp: Die Folge der Reform: Im Jahr 2022 werden alle Grundstücksbesitzer vom Finanzamt aufgefordert, eine Feststellung der Grundsteuerwerte — die Grundsteuer-Erklärung — abzugeben. Und das bedeutet: Jeder Eigentümer muss für jede Immobilie und jedes Grundstück diese Grundsteuer-Erklärung erstellen!